Hier möchten wir Ihnen alle aktuellen Neugikeiten zu unserer Praxis, aber auch allgemein zu Neuerungen oder Erkenntnisse aus der Welt der Physiotherapie präsentieren. Schauen Sie öfter mal vorbei!
Achtung
Wir bieten ihnen eine neue möglichkeit Behandlungen im Bereich der Physiotherapie ohne ärztliche Verodnung anzubieten! "
Verodnungen können von Herrn Franz Kellermann
Physiotherapeutischer Heilpraktiker, nach gründlicher Untersuchung und Annamnese auf Privatrezept selbst verordnet werden"
Diese Verordungen können nicht über die Gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BKK,DAK; Barmer EK usw. ) abgerechnet werden.<< Neues Textfeld >>
Veränderungen der letzten gesetzlichen Regelungen im Kur- bzw. Heilmittelbereich bei gesetzlich Versicherten
Es ist wieder interessant geworden eine Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort (früher ambulante Badekur) bei der Krankenkasse zu beantragen. Durch die neue gesetzliche Regelung
ist es wieder möglich alle 3 Jahre, bei med. Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen, eine Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort zu beantragen. Gleichzeitig ist auch die 3-Wochenfrist abgeschafft
worden, zudem wurde der mögliche Tageszuschuss ihrer Krankenkasse von € 8,00 auf € 13,00 erhöht.
Sie beantragen Ihre Kur mithilfe Ihres Hausarztes bei Ihrer Krankenkasse
Wichtig ist, dass der Antrag die genaue Diagnose, die Schädigung und die Funktionsstörung beinhaltet. bei einer eventuellen Ablehnung sollten Sie unbedingt schriftlichen Widerspruch
einlegen. Dies geschieht am besten in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt. Sollte dennoch Ihr Kurantrag abgelehnt werden, sind die folgend aufgeführten Punkte wichtig:
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich Behandlungen wie Massagen, Gymnastik usw., die Sie von Ihrem Hausarzt oder von einem ansässigen Arzt am Kurort, also außerhalb einer Kurmaßnahme
verordnet bekommen, wahrnehmen. Sogenannte Korortspezifische Maßnahmen (z.B. Thermalbäder oder Naturfango) sind nach dem jetzigen Stand, für alle Krankenkassen zutreffend, nicht mehr auf
Versicherungskarte verordnungsfähig. Bei einer genehmigten Kur übernimmt Ihre Krankenkasse auch weiterhin diese Leistung.
ACHTUNG Wichtig!
Sollten Sie ohne genehmigter Vorsorgeleistung (amb. Badekur) einen Arzt Ihrer Wahl am Kurort aufsuchen wollen, so wäre es für Sie von Vorteil, sich von Ihrem Hausarzt einen Überweisungsschein
für den Arzt am Kurort ausstellen zu lassen. Dies ist nicht unbedingt erforderlich, hat jedoch den Vorteil, dass dann wahrscheinlich die 10 € Praxiseintrittsgebühr für den Arzt am Urlaubsort
nicht anfallen.
Für alle Kur- bzw. Heilmittel tritt am 01.01.2004 eine Neuregelung der gesetzlichen Zuzahlung wie folgt in Kraft:
- Der bislang 15%ige Eigenanteil wird auf 10% der verordneten Heilmittel gesenkt, jedoch fällt zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 10,00 € pro Rezept an.
Bei einer durchschnittlichen ortsüblichen Kurmaßnahme kann dies eine geringere finanzielle Eigenbeteiligung Ihrerseits, als in den Jahren zuvor bedeuten!